Ab dem 1.1.2017 ändert sich die bisherige Regelung bezüglich der Absetzbarkeit der Spenden. Da diese Regelung bereits bei unserem alljährlichen Neujahrwünschen gilt, ist es uns wichtig, Sie zu informieren. Bisher musste der Spender den Betrag in der Steuererklärung bekanntgeben, ab 2017 muss die Empfängerorganisation diese Daten an die Finanzbehörde weiterleiten. Dazu müssen folgende Daten an unseren Kameraden bekanntgeben oder am Zahlschein ausgefüllt werden:
- den gespendeten Betrag
- Vorname des Spenders
- Zuname des Spenders
- Geburtsdatum des Spenders
Falls Sie ihre Spende nicht absetzen wollen, ändert sich nichts!
Weitere Informationen finden Sie auf unserem Infoblatt
Links:
Bild: spenden.at